Medienmitteilung

Am 23. Oktober 2020 hat der Verein Asylbrücke Zug seine jährliche Generalversammlung abgehalten. Alle sich zur Wiederwahl stellende Vorstandsmitglieder wurden in ihrem Amt bestätigt, so auch der Präsident Rupan Sivaganesan.

Im Anschluss an den formalen Teil der Generalversammlung berichteten abgewiesene Asylsuchende aus den Kantonen Zug und Schwyz über ihre Lebensbedingungen und Erfahrungen in der Schweiz. Dabei formulierten sie Empfehlungen, um die Situation der abgewiesenen Asylsuchenden im Kanton Zug und im Kanton Schwyz zu verbessern.

Ihre Empfehlungen lauteten:
1. Bessere Informationen für abgewiesene Asylsuchende über den Negativentscheid, ihre Rechte und Pflichten und Informationen über Orte und Vereine, bei denen sie Hilfe holen, Deutsch lernen und Sport machen können.

2. Kein Integrationsverbot: abgewiesene Asylsuchende sollen sich integrieren dürfen, Deutschkurse besuchen und an Vereinen teilnehmen.

3. Abgewiesene Asylsuchende sollen dort arbeiten können, wo Arbeit gebraucht wird – auch
freiwillig. Dies kann beispielsweise auf dem Bauernhof oder bei der Caritas sein.

4. Im Kanton Zug sollen keine Ein- und Ausgrenzungen stattfinden. Im Kanton Schwyz sollen Männer tagsüber in den Unterkünften bleiben dürfen.

5. Es sollen psychische Beratungen und bessere medizinische Versorgung und Zugang für
abgewiesene Asylsuchende bereitgestellt werden. Sozialarbeiter*innen oder Betreuer*innen der Unterkünfte sollen verstehen, dass Abgewiesene ein Recht auf psychische Beratung und
medizinische Hilfe haben.